Erfahren Sie alles über unseren Behandlungsvertrag und dessen Bedeutung.
In diesem Abschnitt erhalten Sie einen ausführlichen Einblick in die Vertragsbedingungen, Rechte und Pflichten, die unsere Praxis und unsere Patienten verbindlich regeln. Er erklärt die Grundlagen, die zur transparenten und erfolgreichen Zusammenarbeit beitragen.
Behandlungsvertrag
Liebe Patienten & Kunden,
wir freuen uns, Sie in der Praxis für Physiotherapie & Podologie Liedtke begrüßen und behandeln zu dürfen. Bevor wir mit der Behandlung starten können, benötigen wir ein paar Daten von Ihnen und möchten Ihnen einige Informationen geben. Falls Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, sprechen Sie uns einfach an!
Ihr Team der Praxis für Physiotherapie und Podologie Liedtke
1. Ihre Daten
Vorname:
Name:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Telefonnr.:
E-Mail:
Krankenversicherung:
Zuweisender Arzt:
2. Allgemeine Bestimmungen
Sofern nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten mit Abschluss dieses Behandlungsvertrags, spätestens aber mit Inanspruchnahme der Behandlung die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen für alle Leistungen der Praxis.
3. Therapie und Behandlung
Sofern nicht anders vereinbart, werden sämtliche Behandlungen nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards durchgeführt.
Die durch den Behandler bzw. durch den Therapeuten durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend wahrheitsgetreu zu beantworten. Verschweigt der Patient wesentliche Informationen zu seiner Krankengeschichte und wird dadurch das Ziel der Therapie nicht erreicht, hat der Behandler hierfür nicht einzustehen. Der Behandler schuldet grundsätzlich keinen Heilungserfolg.
Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkassen. Die Dauer der Behandlung bei Privatleistungen ist in der aktuellen Preisliste entsprechend den Heilmitteln aufgelistet. Der Patient wird ausdrücklich vor Beginn der Behandlung darauf hingewiesen, dass diese Methoden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden.
Hat der Patient eine akute, insbesondere ansteckende Erkrankung, wie z. B. einen Magen-Darm-Infekt, behält sich der Behandler vor, eine Behandlung des Patienten während dieser Erkrankung abzulehnen. Ein Anspruch auf Vergütung hat der Behandler in diesem Fall grundsätzlich nicht. Jedoch wird auf die vertraglichen Regelungen zur Honorarausfallvereinbarung/Ausfallgebühr verwiesen.
4. Verordnung
Behandlungen können und dürfen bei allen Patienten (privat-, gesetzlich- oder BG versichert) nur gegen Vorlage einer entsprechenden Verordnung erbracht werden. Ein Nachreichen der Verordnung ist nicht möglich. Haben Sie dennoch Ihre Verordnung vergessen, können wir die Behandlung nicht wie geplant durchführen. In diesem Fall haben Sie folgende Optionen:
Behandlungsausfallhonorar: Da wir Sie ohne Vorliegen der Verordnung nicht wie geplant behandeln dürfen, fällt der Termin aus und nach Maßgabe der Ziffer 7) dieses Vertrages ist die Ausfallvergütung zu entrichten.
5. Vergütung der Therapieleistung
a. Privatpatienten
Die Vergütungssätze für Heilmittel gelten für alle Behandlungen, die spätestens ab der Einverständniserklärung begonnen werden. Privatpatienten sind dazu verpflichtet, sich vor Beginn der Behandlung bei ihrer Krankenversicherung über das Bestehen von Versicherungsleistungen zu erkundigen. Die Vergütungssätze gelten für:
- Befunderhebung
- Privatärztlich verordnete Heilmittel
- Heilmittel, die ohne Verordnung angewendet werden
- Präventionsleistungen & Wellnessbehandlungen
Die derzeit gültigen Vergütungssätze für die verschiedenen physiotherapeutischen und podologischen Therapiemethoden sowie die Behandlungszeiten sind dem Anhang zu entnehmen.
Die Vergütungen für Behandlungen werden mit Ihnen direkt abgerechnet und sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle und/oder private Krankenversicherung von Ihnen zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten für Maßnahmen der Physiotherapie und Podologie übernommen werden. Die Behandlungskosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Überschreitung dieser Zahlungsfrist entsteht, ohne weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung, ein Anspruch auf Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
b. Gesetzlich Krankenversicherte
Die Vergütungen für Heilmittel rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Gemäß den §§ 32, 43 c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht besteht. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10 % der Kosten (= Preisvereinbarung zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und uns) sowie 10 Euro je Verordnung. Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Für die geleisteten Zuzahlungen erhalten Sie von uns eine Quittung. Zuzahlungsbefreite Patienten haben einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung vorzulegen, ohne diesen wird die Zuzahlung in Rechnung gestellt.
c. Selbstzahler
Für Selbstzahler gelten die Preise der in der Praxis ausliegenden Preisliste.
6. E-Mail und SMS-Service
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie zu Ihren Terminen erscheinen. Hieran erinnern wir Sie gerne. Folgenden kostenfreien Service können Sie bei uns in Anspruch nehmen (bitte gewünschten Service ankreuzen!):
- Terminvereinbarung und Korrespondenz per SMS
- Terminvereinbarung und Korrespondenz per E-Mail
- Terminerinnerungsservice per SMS
- Terminerinnerungsservice per E-Mail
7. Terminabsage und Ausfallgebühr
Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir uns vor Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 40 € in Rechnung zu stellen.
Die durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendungen werden selbstverständlich in Abzug gebracht.
8. Datenschutzverordnung und Schweigepflichtentbindung
Nach dem Datenschutzrecht (insbesondere dem BDSG und der DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, für welche Zwecke wir Ihre Daten in unserer Praxis verwenden. Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung von Behandlungen. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, Ihre Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Wir behandeln alle Patientendaten vertraulich.
Eine Weitergabe Ihrer Daten findet an Ihre behandelnden Ärzte statt. Eine Weitergabe an andere Personen oder Stellen, als die vorgenannten, findet nur insoweit statt, als dass wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie der Datenweitergabe ausdrücklich zugestimmt haben. Zu der Datenweitergabe an Ärzte und Krankenversicherungen sind wir gesetzlich verpflichtet. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in unserer Praxis ist insbesondere der zwischen Ihnen und uns bestehende Behandlungsvertrag (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO, i.V.m. Art. 9 Abs. 2 h, Abs. 3 DSGVO und § 22 Abs. 2 Nr. 1 b BDSG) sowie die Verarbeitung zur Erfüllung eigener Interessen (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO).
9. Einverständniserklärung
Ich bin einverstanden, dass meine Daten durch die Praxis Physiotherapie & Podologie Liedtke zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Übermittlung von Rechnungen und Honorarvereinbarungen, zur Terminübersicht und -erinnerung, zur Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, deren Abrechnungsstellen direkt oder indirekt über unsere Abrechnungsfirma, zur Abrechnung der erbrachten Leistungen mit Privatpatienten, zur therapeutischen Dokumentation, zum Erstellen und Übermitteln von Behandlungsberichten und Arztbriefen (Postalisch, Fax, E-Mail), sowie durch Sie angefragte und an Sie ausgehändigten Berichte für Anträge bei Ihrer Krankenkasse.
Diese Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindung gilt auch für zukünftige Behandlungen bzw. Versorgungen. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wenden Sie sich hierzu schriftlich an die Praxis Physiotherapie & Podologie Liedtke.
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
Der Behandler übernimmt vor, während und nach den Behandlungen keine Haftung bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Vermögens-/Wertgegenständen des Patienten. Dies gilt nicht bei Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Behandlers und seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Patient hat mit dem Eigentum des Behandlers sorgfältig und gewissenhaft umzugehen. Bei Schäden, verursacht durch fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Patienten, haftet er ebenfalls gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Patientenaufklärung
Ich bin bereits in verständlicher Weise ausreichend vom verordnenden Arzt über meine Erkrankung sowie Art, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der verordneten Behandlung sowie deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose und Therapie aufgeklärt worden.
Trifft dies nicht zu, übernimmt die Praxis Physiotherapie & Podologie Liedtke und deren Angestellte keine Haftung für dieses Versäumnis.
Wir werden Fragen bezüglich der Erkrankung besten Wissens und unseren Kompetenzbereich betreffend bestmöglich beantworten, jedoch ohne Garantie und ohne Haftung.
Sollte die im Rahmen der physiotherapeutischen und podologischen Behandlung durchzuführende Anamnese und Befundung Anlass zu einer ergänzenden Aufklärung geben, wird diese vor Behandlungsbeginn von Ihrem Therapeuten durchgeführt. Ebenfalls wird der Therapeut Sie über mögliche Maßnahmen informieren, die Sie selbst ergreifen können, um den Heilungsprozess während und nach der Therapie zu unterstützen.
12. Widerruf / Kündigungsrecht
Sollte der Patient mit den Leistungen des Behandlers bzw. seinen Therapeuten während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, ist er berechtigt, den Behandlungsvertrag jederzeit formlos schriftlich zu kündigen. In diesem Fall behält der Behandler seinen Anspruch auf Vergütung und Zuzahlung seiner bislang erbrachten Leistungen. Für privat Versicherte gilt: Besteht die Behandlung aus mehreren Terminen (Folge- bzw. Serientermine) behält der Behandler seinen Vergütungsanspruch hinsichtlich aller weiteren Termine.
Gleichermaßen ist der Patient nicht berechtigt, die bereits für die erbrachte Leistung gezahlte Vergütung zurückzufordern.
Wird die Kündigung des Vertrages durch ein vertragswidriges Verhalten des Patienten (z.B. Nichtzahlung von Rechnungen) veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Behandlungsvertrages dem Behandler entstehenden Schadens verpflichtet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Kündigt der Behandler aus wichtigem Grund den Behandlungsvertrag und ist dieser Grund nicht durch ein vertragswidriges Verhalten des Patienten veranlasst worden, erstattet der Behandler bei Präventionsleistungen alle gezahlten Beträge für nicht erbrachte Leistungen.
